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Schifferdienstbuch

Alle Schiffsbesatzungsmitglieder die über kein Patent oder ein als gleichwertig anerkanntes Schiffsführungszeugnis verfügen müssen im Besitz eines Schifferdienstbuches sein. Das Schifferdienstbuch ist an Bord mitzuführen und dient als Nachweis der Qualifikation des Besatzungsmitgliedes und als Nachweis der Fahrzeiten zur Erlangung einer höheren Qualifikation. Schifferdienstbücher werden auf Antrag ausgestellt und müssen jährlich zur Prüfung vorgelegt werden.

Möglichkeiten der Beantragung:

Die Beantragung erfolgt in schriftlicher Form. Der ausgefüllte Antrag muss immer im Original vorliegen. Bei Beantragung auf dem Postweg sind die zusätzlichen Unterlagen als Kopie beizufügen. Bei Beantragung durch persönliche Vorsprache sind diese Unterlagen im Original vorzulegen. Die Übertragung per E-Mail ist derzeit leider noch nicht möglich.

Kosten:

Ausstellung Schifferdienstbuch:104,00 Euro
Ersatzausstellung, Folgebuch:104,00 Euro

Prüfung des Schifferdienstbuches je angefangene Seite:

Mindestens:

1,50 Euro

5,00 Euro

Eintragung einer Qualifikation:27,00 Euro

Bei persönlicher Vorsprache zahlen Sie die Kosten in bar oder per EC-/Kreditkarte. Bei Beantragung auf dem Postweg erhalten Sie einen Kostenbescheid. Erst nach Zahlung der Gebühr wird Ihnen das Schifferdienstbuch zugeschickt.

Neu: Befähigungsnachweise in der Binnenschifffahrt ab Januar 2022

Wegen der Umsetzung einer EU-Richtlinie werden sich im Befähigungswesen der Binnenschifffahrt ab Januar 2022 einige Rechtsänderungen ergeben, die alle Qualifikationen betreffen. Derzeit werden die entsprechenden rechtlichen Grundlagen geschaffen bzw. angepasst. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten von ELWIS.

Öffnungs- und Sprechzeiten des Schifffahrtsbüros:

Antrag für die Ausstellung eines Schifferdienstbuches:

Informationen / Informacja