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Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung / Sondertransport

Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung  (§1.06 BinstrO)

Binnenschifffahrtsstraßen sind auf Grund ihrer Abmessungen, ihrer Lage und durch die  Abmessungen der Bauwerke, nicht uneingeschränkt  nutzbar. Für die einzelnen Binnenschifffahrtsstraßen sind Einschränkungen in Länge, Breite, Höhe, Tiefgang und Geschwindigkeit vorgegeben. Die Einschränkungen sind den entsprechenden Kapiteln der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Teil II, der aktuellen Fassung zu entnehmen. Abweichend von diesen zusätzlichen Bestimmungen können von dem zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, für einzelne Wasserstraßenabschnitte  und Fahrzeuge oder Verbände Ausnahmen genehmigt werden. Die Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung wird auf Antrag erteilt.

Sondertransport  (§1.21 BinstrO)

Als Sondertransport gilt das Fortbewegen von Fahrzeugen oder Verbänden, die nicht den Bestimmungen über Fahrzeugabmessungen ( §1.06 BinstrO) und Bau, Ausrüstung und Besatzung (§1.08 BinstrO) entsprechen. Weiterhin ist jedes Fortbewegen von schwimmenden Anlagen, oder sonstigen Fahrzeugen oder Schwimmkörpern ein Sondertransport.

Sondertransporte dürfen nur mit besonderer Erlaubnis des zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes durchgeführt werden. Die Erlaubnis zur Durchführung eines Sondertransportes wird auf Antrag erteilt.

Der Antrag auf eine Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung oder für die Erlaubnis zur Durchführung eines Sondertransportes ist formlos, per Fax (03334/276-363), per E-Mail an wsa-oder-havel@wsv.bund.de oder schriftlich an das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel, Schneidemühlenweg 21, 16225 Eberswalde zu richten.

Um Rückfragen zu vermeiden sollte der Antrag folgende Angaben enthalten:

  • Name des Antragstellers oder Eigners mit vollständiger Anschrift
  • Art des Fahrzeugs oder Verband mit Fahrzeugnamen oder Unterscheidungsmerkmalen
  • Nationalität
  • Name des Schiffsführers (Die Benennung des Schiffsführers ist für Sondertransporte zwingend vorgeschrieben)
  • Art des Transportes
  • Zu befahrende Wasserstraßenabschnitte
  • Fahrzeugabmessungen: Länge, Breite Tiefgang, Höhe
  • Zeitraum