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Veranstaltungen und Feuerwerke

Gemäß § 1.23 der Binnenschifffahrtsstraßen- Ordnung (BinSchStrO) vom 16.12.2011 (BGBl. I Nr.1 vom 02.01.2012 (Anlageband)) ist für sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten, Dreharbeiten, Feuerwerke und sonstige Veranstaltungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs beeinträchtigen können, immer eine Erlaubnis erforderlich.

Hierzu ist eine Schifffahrtspolizeiliche Erlaubnis notwendig. Diese erteilt das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt auf Antrag. Ihr Antrag muss in schriftlicher Form mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen, daher müssen Sie uns die ausgefüllten Formulare zusenden oder diese bei uns abgeben - die Übertragung per eMail ist derzeit leider noch nicht möglich.

Im Downloadbereich finden Sie alle wichtigen Informationen, Anträge und Merkblätter.