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Sportbootvermietung

Die Vermietung von Sportbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen unterliegt der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung.

Danach dürfen nur Sportboote bis 20 Meter Länge vermietet werden (Kleinfahrzeuge), für die von dem zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ein Bootszeugnis ausgestellt worden ist. Das Bootszeugnis wird von der Wasserschutzpolizei kontrolliert.

Bootszeugnisse für die gewerbliche Vermietung von Sportbooten werden ausschließlich bei den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern erteilt, in deren Zuständigkeit sich die Betriebstätte befindet.

Als Mieter ist es Pflicht, das Bootszeugnis zu überprüfen, ob das Boot für das zu befahrende Gebiet zugelassen ist und ob die im Bootszeugnis aufgeführte Sicherheitsausrüstung funktionsfähig und an Bord vorhanden ist. Insbesondere muss der Vermieter kostenlos für jede Person an Bord eine Rettungsweste zur Verfügung stellen. In der Verantwortung des Mieters liegt es auch, dass die im Bootszeugnis vorgeschriebene Mindestbesatzung an Bord ist und sich nicht mehr Personen als zugelassen an Bord befinden.

Antragsverfahren für die Ausstellung und Verlängerung von Bootszeugnissen:

Das Antragsverfahren ist geregelt in § 6 der Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung - BinSch-SportbootVermV):

§ 6 Verfahren:

(1) Der Antrag auf Ausstellung und Verlängerung des Bootszeugnisses (§ 4 Absatz 1) sowie dessen Änderung (§ 4 Absatz 3) ist vom Unternehmen bei dem nach § 3 Absatz 2 zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zu stellen.

(2) Im Antrag auf Erteilung des Bootszeugnisses sind anzugeben:

  1. Name und Anschrift des Unternehmens und der vertretungsberechtigten Personen sowie eine davon abweichende Anschrift einer besonderen Betriebsstätte,
  2. Angaben darüber, ob für das Sportboot bereits ein Bootszeugnis beantragt oder ausgestellt war,
  3. Angaben zum Sportboot:
    a) Fahrzeugart und Hauptbaustoff,
    b) Fabrikat, Hersteller, Baujahr,
    c) Bau- oder Seriennummer oder internationale Bootsidentifizierungsnummer nach Norm DIN EN ISO 10087, so weit vorhanden.
    d) Länge, gemessen über alles ohne bewegliche Teile, Breite über alles und maximaler Tiefgang,
    e) Zahl der zugelassenen Personen,
    f) technische Daten aller Antriebsmotoren: Motornummer, Hersteller, Fabrikat, Antriebsart, Antriebsleistung in kW, Baujahr, Art des Motors,
  4. Angaben darüber, auf welchen Wasserstraßen das Sportboot vermietet werden soll.

(3) Dem Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder Änderung des Bootszeugnisses ist der Nachweis über die Fahrtauglichkeit nach § 5 beizufügen.

(4) In einem Antrag auf Verlängerung oder Änderung des Bootszeugnisses sind nur die Angaben nach Absatz 2 zu machen, die sich seit der letzten Antragstellung geändert haben.

(5) So weit Zweifel an der Fahrtauglichkeit im Sinne des § 5 bestehen, kann das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt die Vorlage weiterer Unterlagen und Gutachten verlangen. Es kann auch verlangen, dass das Sportboot zur Untersuchung auf dem Trockenen vorgeführt wird.

(6) Unbeschadet der Verpflichtung des Unternehmens nach den Absätzen 1 bis 4 hat dieses auch Änderungen bei den Angaben nach Absatz 2 Nummer 1 bis 4 innerhalb von vier Wochen schriftlich gegenüber dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt anzuzeigen.

Eine Bearbeitung der Anträge kann nur erfolgen wenn die Unterlagen vollständig vorliegen!

Möglichkeiten der Beantragung:

Die Beantragung erfolgt in schriftlicher Form. Der ausgefüllte Antrag muss immer im Original vorliegen. Die zusätzlichen Unterlagen können als Kopie beigefügt werden.

Kosten:

Ausstellung eines Bootszeugnisses:je 99,60 Euro
Änderung eines Bootszeugnisses:je 69,90 Euro
Verlängerung eines Bootszeugnisses:je 69,90 Euro
Ersatzausfertigung eines Bootszeugnisses:je 69,90 Euro

Bei persönlicher Vorsprache zahlen Sie die Kosten in bar oder per EC-/Kreditkarte. Bei Beantragung auf dem Postweg erhalten Sie einen Kostenbescheid. Erst nach Zahlung der Gebühr wird Ihnen das Bootszeugnis zugeschickt.