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Information zur Änderung des Gebührenrechts im Schifffahrtsbüro

Datum 08.10.2021

Aufgrund einer laufenden Reform des Gebührenrechts des Bundes ist es erforderlich, die Gebühren bzw. Auslagen für sämtliche erbrachte Behördenleistungen nachträglich festzusetzen. Die Festsetzung von Verwaltungsgebühren und Auslagen durch einen gesonderten Kostenbescheid bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen bleibt dementsprechend vorbehalten.

Weitere Informationen folgen in Kürze.