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Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen (SSG)

Baumaßnahmen und Nutzungen an Bundeswasserstraßen

Alle Aktivitäten und Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen benötigen in der Regel eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung nach § 31 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG).

Zum Beispiel sind die folgenden Anlagen bzw. Maßnahmen in der Regel genehmigungspflichtig:

  • Anlegestellen (z.B. Ufertreppen, Pontonanlagen, Schwimmstege, Landebrücken, Fährrampen, Anlegebrücken, Schiffsanleger)
  • Umschlagsanlagen, Länden, Lösch- und Ladestellen, Kaianlagen, Uferveränderungen, Ufermauern, Pieranlagen, Werftanlagen, Fähranlagen, Schlengelanlagen für Schiffe und Sportboote
  • Schiffsliegeplätze und ihre Einrichtungen, Leitwerke, Dalben, Festmachebojen, Bojenliegeplätze, Bojenplätze, Bootsanleger, Bootslagehallen, Bootsliegeplätze
  • Mündungen von Stichhäfen, Uferdurchstiche und andere Abgrabungen
  • Unter- und Überführungen (z.B. Brücken, Tunnel, Düker, Rohrleitungen, Kabel und Freileitungen)
  • Schwimmende Anlagen wie Wohn-, Restaurations- und Lagerschiffe
  • Badeanstalten, Bootsverleihanstalten, Bootshäuser, Helling- u. Schiffshebeanlagen
  • Entnahme- und Einleitungsbauwerke
  • Einleitungen von Abwasser, Oberflächenwasser
  • Baggerarbeiten/Sandumlagerungen (einschließlich Eggen, Wasserinjektionsverfahren)
  • Bergungsarbeiten und andere Baumaßnahmen im Bereich der Bundeswasserstraße
  • Slipanlagen, Sportbootanlagen, Sportboothäfen, Spundwände
  • Brückenprüfungen

Nach Erteilung der Genehmigung / Zustimmung wird dem Antragsteller von der Liegenschaftsabteilung ein Nutzungsvertrag für die Inanspruchnahme der betreffenden Land-/Wasserfläche der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) angeboten.
Erst nach Abschluss des Nutzungsvertrages darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Wenn Sie Rückfragen zur Antragsstellung haben, können Sie sich gerne direkt an uns wenden.

Die Liste der zuständigen Landesbehörden finden Sie unter folgendem Link: Landesbehörden im Land Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern