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Liegenschaften

Sie möchten Land- oder Wasserflächen der WSV nutzen? Erfahren Sie hier wie Sie zu einem Nutzungsvertrag kommen.

Unabhängig von einer eventuell erforderlichen strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (SSG) benötigen Sie als privatrechtliche Regelung mit dem WSA für die Nutzung von Land- oder Wasserflächen an Bundeswasserstraßen einen Nutzungsvertrag. Das WSA hat zu diesem Zweck einen Musternutzungsvertrag der alle Varianten einer Nutzung abdeckt und von dem Abweichungen grundsätzlich nicht möglich sind. Bei der Beantragung einer Nutzung wird nach Prüfung von der Liegenschaftsabteilung des WSA dem Bürger ein Nutzungsvertrag in zweifacher Ausführung über die entsprechende Fläche zugesendet. Beide Exemplare sind unterschrieben an das WSA zurückzusenden. Danach wird der Vertrag von einem Vertreter des WSA unterschrieben. Ein Exemplar erhält der Nutzer für seine Unterlagen zurück. Erst nach Abschluss des Nutzungsvertrages und den eventuell notwendigen hoheitlichen Genehmigungen darf die entsprechende Fläche genutzt werden.

Sofern Sie Ihre Nutzung ändern möchten (Verkauf, Abgabe, etc.) beachten Sie bitte das Hinweisblatt am Ende dieser Seite.

Das von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) bei der Verwaltung der Bundeswasserstraßen zu beachtende Regelwerk zur Ermittlung privatrechtlicher Nutzungsentgelte (Miete, Pacht, Gestattung) ist die Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2604 Nutzungsentgelte.

Aufgrund der knappen Personalressourcen wird gebeten, von Nachfragen zu gestellten Anträgen oder dem Bearbeitungsstand abzusehen.

Bitte beachten Sie die gesonderten Telefonsprechzeiten im WSA Oder-Havel.