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Wasserstraßen

Die Bundeswasserstraßen gliedern sich nach dem Wasserwegerecht in Binnenwasserstraßen und Seewasserstraßen.

Nach Nr. § 1 Abs. (1) Bundeswasserstraßengesetz sind Bundeswasserstraßen nach diesem Gesetz die Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem Verkehr mit Güter- und Fahrgastschiffen oder der Sport- und Freizeitschifffahrt mit Wasserfahrzeugen dienen; als solche gelten die in der Anlage 1 aufgeführten Wasserstraßen.

Ziel der Klassifizierung der europäischen Binnenwasserstraßen ist die Förderung eines einheitlichen Binnenwasserstraßennetzes. Grundlage der Klassifizierung sind die räumlichen Abmessungen abgestimmter Schiffstypen, von denen die horizontalen Parameter Länge und Breite die wichtigsten sind. Variabel sind besonders die Abladetiefen und Fixpunkthöhen. Deshalb sind auch die angegebenen Tonnagen nur Orientierungswerte.

Die Zuordnung der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes zu den Wasserstraßenklassen wird aufgrund lokaler Veränderungen insbesondere infolge des Ausbaus der Wasserstraßen jährlich aktualisiert, wobei sich diese Änderungen vorwiegend im Rahmen der mittelfristigen Ausbauziele bewegen. Sowohl das europäische Klassifizierungssystem als auch die Zuordnung der Bundeswasserstraßen werden durch Fußnoten, die sich in der Regel auf Einschränkungen beziehen, präzisiert.